Finanzen

Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren gegen BEV Energie ein

Strommast
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Bundesnetzagentur leitet ein Aufsichtsverfahren gegen den Energielieferanten Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV Energie) ein. "Die Beschwerden gegenüber dem Unternehmen wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und nicht eingehaltener Anforderungen an Rechnungen für Energielieferungen haben sich gehäuft", sagte Fiete Wulff, Sprecher der Bundesnetzagentur, der "Welt" (Mittwochsausgabe).
"Wir haben das Unternehmen aufgefordert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen", so Wulff weiter. Die BEV ist ein Gas- und Stromanbieter mit Sitz in München. Verbraucherschützer berichteten, dass viele Kunden sich zuletzt an sie gewendet hätten, weil sie kurz vor Weihnachten Schreiben mit der Ankündigung teils exorbitanter Preissteigerungen für Stromlieferungen erhalten hätten. Als Begründung habe das Unternehmen demnach veränderte Kosten für die Energiegroßhandelspreise und Netznutzungsentgelte angegeben, berichtet die Zeitung weiter. In Einzelfällen habe die BEV die Entgelte für den Grundpreis, also die monatliche Gebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt, um mehrere 100 Prozent angehoben. Den Verbraucherschützern zufolge hätten auch viele Kunden Probleme, die BEV davon in Kenntnis zu setzen, dass sie das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen, das ihnen bei Preiserhöhungen gesetzlich zusteht, berichtet die "Welt". Das Unternehmen sei über die üblichen Kommunikationswege zum Teil schwer erreichbar. Auch Anfragen der "Welt" seien unbeantwortet geblieben. Die BEV war bereits im Oktober 2016 mit irritierenden Kundenanschreiben aufgefallen. Verbraucher hätten damals deutlich höhere Abschläge zahlen sollen, da angeblich aktualisierte Messwerte vorgelegen hätten. Eine Messung zum betreffenden Zeitpunkt hätte aber gar nicht stattgefunden, berichtet die Zeitung weiter. Der "Marktwächter Energie für Niedersachsen", ein Projekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, war dagegen vorgegangen und hatte eine gerichtliche Unterlassungsverpflichtung erzielt.
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